Michaela Butler M.A. - Your Butler for Archaeology & Languages Archäologie - Übersetzungen - Unterricht
 Michaela Butler M.A. - Your Butler for Archaeology & Languages Archäologie - Übersetzungen - Unterricht          

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Da Übersetzungsarbeiten eine besondere Art von Dienstleistungen darstellen, werden sie nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.  Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Sollte eine Regelung unwirksam werden, wird sie durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Zweck möglichst nahekommt. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Schriftform.

 

 

1. Preise:

Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot (Preisliste bzw. im Einzelfall vereinbarter Preis) zugrundegelegt. Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

 

2. Aufschläge:

Die in dem Angebot (Preisliste) aufgeführten Preise sind Grundpreise. Je nach Schwierigkeit und/oder Beschaffenheit des Textes bzw. der Aufmachung der Übersetzung werden Aufschläge berechnet.

 

3. Zeilen:

Die Zeilenzahl wird, falls nicht anders vereinbart, in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt. Die Übersetzungshonorare werden in der Regel nach Zeilen bzw. Anschlägen (eine Normzeile hat 55 Anschläge incl. Leerzeichen) berechnet. Die Ermittlung der Anzahl der Zeilen bzw. Anschläge erfolgt über die Zeichenzählfunktion von Word.

 

4. Mindesthonorar:

Für Kleinaufträge wird ein Mindesthonorar lt. Preisliste berechnet.

 

5. Nebenkosten:

Normale Postzustellungen, notwendige Telefongespräche und Datenübertragungen sind im Preis enthalten. Für Sonderwünsche wie Expresszustellung, Lieferung auf CD oder zusätzlicher Ausdruck der Übersetzung werden die Unkosten in Rechnung gestellt.

 

6. Versand:

Grundsätzlich wird die Übersetzung durch Datenübertragung (E-mail) an den Auftraggeber gesandt. Die Rechnung erfolgt auf dem Postweg. Auf Wunsch kann die Urschrift der Übersetzung, gegebenenfalls mit CD, auf dem Postweg an den Auftraggeber gesandt werden (siehe § 5). Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.

 

7. Schwierigkeit der Texte:

Allgemeine Texte werden zum Grundpreis berechnet. Als allgemeine Texte gelten alle Texte, die eine einfache Gesamtkomposition haben und nur einige technische, juristische oder sonstige Begriffe enthalten. Fachtexte werden zum Grundpreis mit angemessenem Aufschlag berechnet. Diese Texte sind solche, die insgesamt eine schwere Gesamtkomposition haben und häufig Fachausdrücke enthalten. Für besonders anspruchsvolle Fachtexte, Vervielfältigungs- und druckfertige Texte, ferner für Reklame und Filmtexte, sowie schöngeistige Literatur gelten Honorare nach Vereinbarung. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

 

8. Texteinstufung, Auftrag und Liefertermine:

Die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung erforderliche Lieferzeit kann erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden. Im Übrigen sind Liefertermine nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Die Auftragsannahme erfolgt erst nach Überprüfung des Textes und der Lieferzeit. Der Auftrag zur Übersetzung muß schriftlich erteilt werden. Auf Wunsch wird der Auftrag mit Preisangabe schriftlich bestätigt. Ferner ist der Auftragnehmer in außerordentlichen Fällen (Krankheit, Abwesenheit, Notfälle) berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Kann der Auftragnehmer auch bis zum Ende der Nachfrist nicht liefern, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt.

 

 

9. Preisvereinbarungen:

Falls nichts anderes vereinbart wurde, werden die Grundpreise bzw. Honorare lt. zugesandter Preisliste zugrundegelegt. Preisänderungen werden dem Kunden durch unverzügliche Zusendung der neuen Preisliste bekanntgegeben. Gesonderte Preise für einzelne Aufträge müssen vorher vereinbart  und können auf Wunsch schriftlich bestätigt werden. Auf Anfrage kann ein Kostenvoranschlag gemacht werden. Auf Grund der schwierigen Einschätzung der Länge des Zieltextes kann nur ein verbindlicher Zeilenpreis und ein geschätzter Gesamtbetrag ermittelt werden. Dieser Gesamtbetrag dient der Orientierung und ist unverbindlich. Maßgeblich ist die tatsächliche Anzahl der Übersetzungszeilen, die erst nach Fertigstellung des Zieltextes festgestellt werden kann und dann in Rechnung gestellt wird.

 

10. Sonderleistungen:

Für nachträgliche Änderungen und Streichungen auf Wunsch des Auftraggebers, die nicht auf Fehler des Übersetzers basieren, wird ein Stundensatz zugrundegelegt. Die Durchsicht fremder Übersetzungen (Korrekturlesungen) wird nach Zeilen berechnet. Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, mühsam entzifferbare Handschriften und Fotokopien erfordern nach Absprache einen angemessenen Aufschlag auf den Grundpreis. Eilaufträge werden nach Vereinbarung bzw. Auftragslage gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.  Wochenend- und Feiertagseilaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.

 

11. Dolmetschdienste:

Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot (Preisliste) zugrundegelegt. In Einzelfällen kann ein gesonderter Preis vereinbart werden. Die An- und Rückreise gilt als Arbeitszeit und wird mit dem Dolmetschhonorar abgerechnet. Fahrtkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

12. Mängelrügen:

Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, übersetzt der Auftragnehmer die Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung. Bei druckfertigen Übersetzungen ist die Garantie von einer Korrekturlesung abhängig. Sollte wider Erwarten eine der Übersetzungen dennoch einen Mangel aufweisen, muß dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Dies muß schriftlich innerhalb von 6 Wochen ab Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine mangelfreie Neuübersetzung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Korrekturen durch Dritte entbinden den Auftragnehmer von der Garantie und können nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

 

13. Rücknahme des Übersetzungsauftrages:

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tatsächlich bereits entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

 

14. Zahlungsbedingungen:

Die Übersetzungsleistungen und Nebenkosten werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Lieferung in Rechnung gestellt. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Abschlagszahlung ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, daß der Auftrag infolge verzögerter Abschlagszahlungen berechtigter Weise ruht, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

 

Schmidt, 01.07.2016

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